Werbungskosten / Arbeitnehmer
Folgende Aufwendungen gehören zu den typischen Werbungskosten eines Arbeitnehmers:
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Beiträge zu Berufsverbänden
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Dienstreisen
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doppelte Haushaltführung
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Fachkongresse
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Fahrten zur Arbeit
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Kontoführungskosten
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Studienreisen
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Versicherungen (berufliche Risiken)
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Zeitungen/Zeitschriften
Ein Lehrer kann die Kosten für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten absetzen, wenn er diese für die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung nutzt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.5.2010, VI R 53/09).
Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf beruflich veranlasst ist (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2007, VI R 42/04).
Mobbing am Arbeitsplatz: Aufwendungen (Mitgliedsbeiträge, Fahrtkosten) für den Besuch einer Selbsthilfegruppe sind als Werbungskosten absetzbar (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.6.2006, 14 K 57/03).
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 20.5.2010, VI R 53/09
BFH 18.10.2007, VI R 42/04
Niedersächsisches FG 8.6.2006, 14 K 57/03
§ 9 EStG
R 9.1 ff. LStR
Ausbildungskosten: Wie man sie als Sonderausgaben oder Werbungskosten optimal nutzt
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, sind »Ausbildungskosten« und Sie können diese grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung bzw. Fortbildung handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen: