Vollanrechnungsverfahren
Das Vollanrechnungsverfahren kam bei der Veranlagung von Kapitalgesellschaften zur Körperschaftsteuer (KSt) zur Anwendung. Ziel dieses Verfahrens war, eine steuerliche Doppelbelastung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner zu vermeiden. Seit 2001 wurde das Vollanrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst.
Unter dem Vollanrechnungsverfahren kam es zur steuerlichen Berücksichtigung der in den ausgeschütteten Gewinnanteilen (z.B. Dividenden) enthaltenen Körperschaftsteuer. Denn die im Gewinnanteil enthaltene Körperschaftsteuer wurde nach der Gewinnausschüttung dem Anteilseigner bzw. dem Aktionär wieder zugerechnet. Somit kam es zur Eliminierung der Körperschaftsteuer im Gewinnanteil. Der um die Körperschaftsteuer vermehrte Gewinn unterlag dann beim Anteilseigner (z.B. Aktionär) der Einkommensteuer.
Das bis zum Veranlagungszeitraum 2008 gültige Halbeinkünfteverfahren führte auch - jedoch nicht vollständig - zu einer Eliminierung von Körperschaftsteuer im Gewinnanteil. Nach neuem Recht führt die ausschüttende Kapitalgesellschaft vom Gewinn 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag als Definitivsteuer direkt ans Finanzamt ab.
Steuerrecht-Datenbank 2024
Immer aktuell: Diese stets aktuelle Online-Datenbank (inkl. CD) bietet alle wichtigen Gesetzestexte, Urteile und amtlichen Richtlinien für das Veranlagungsjahr 2023.
Jetzt neu: Zu vielen Urteilen gibt es kurze Zusammenfassungen, die Ihnen die Arbeit mit den juristischen Fachtexten erleichtern. Wenn das Finanzamt einen Punkt in Ihrer Steuererklärung nicht anerkennen will, gibt es nichts Besseres, als mit amtlichen Dokumenten und Quellen zu argumentieren.