Realsplitting
Im Zuge des Realsplittings werden Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden oder an den geschiedenen Ehepartner steuerlich abzugsfähig.
So können Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 13.805,– € im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Im Gegenzug muss der Empfänger der Zahlung das Geld versteuern.
Die Unterhaltszahlungen gehören beim Empfänger zu den sonstigen Einkünften. Das Realsplitting kann insgesamt zu einer niedrigeren Steuerlast führen, wenn ein Ehepartner ein hohes und der andere Ehepartner kein Einkommen oder ein vergleichsweise niedriges Einkommen erzielt.
Muss ein Steuerpflichtiger an mehrere geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner Unterhalt zahlen, so kann er den Betrag von 13.805,– € auch mehrfach geltend machen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10 EStG
Windel voll, Tasche leer?
Kinder kosten Geld. Bis dein Kind volljährig ist, fallen im Durchschnitt rund 165.000 € allein an Konsumausgaben für den Nachwuchs an. Da verwundert es nicht, dass bei der ein oder anderen Familien die Finanzen knapp sind. Rund ein Drittel der elterlichen Ausgaben übernimmt allerdings unterstützend der Staat. Der Ratgeber erklärt verständlich die verschiedenen Arten der Hilfen, erläutert die Anspruchsvoraussetzungen und verschafft Durchblick bei den notwendigen Formalitäten rund um die verschiedenen staatlichen Hilfen.