Lohnsteuerbefreiung
Von der deutschen Lohnsteuerpflicht befreit sind solche Bezüge, die unter ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung fallen und für die eine Freistellungserklärung des Finanzamtes vorliegt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG