Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Rente wegen voller Erwerbsminderung
Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf 18.558,75 Euro dazuverdienen.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hinzuverdienstgrenze seit dem 1.1.2024: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine Mindestgrenze von 37.117,50 Euro. Daneben prüft die Rentenversicherung noch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze.
Bei einer vorgezogenen Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Der kleine Rentenratgeber
Dieser Ratgeber ist eine Pflichtlektüre für alle ab 50 Jahren, damit Sie später als Rentner Ihren Ruhestand genießen können! Lesen Sie in unserem komplett überarbeiteten und aktualisierten Ratgeber zur Rente, wie Sie schon Jahre im Voraus Entscheidungsspielräume und Wahlmöglichkeiten bei der Rente nutzen können. Wertvolle Expertentipps und praxisnahe Beispiele helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre Rente zu treffen und zielgerichtet umzusetzen.