Erfindungen

Werden Erfindungen vermarktet, so sind die erzielten Einkünfte zu versteuern. Die erzielten Einkünfte können Einkünfte aus selbständiger Arbeit aber auch gewerbliche Einkünfte sein. Werden außerhalb einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit Einkünfte aus Erfindungen erzielt, gehören diese Einkünfte zu den sonstigen Einkünften.

Erfindungen, wie zum Beispiel Patente, Urheberrechte, Markenrechte und Verlagsrechte gehören zu den immateriellen Wirtschaftsgütern.

Gesetze und Urteile (Quellen)

H 18.1 EStR

H 22.8 EStR

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