Asthma

Aufwendungen der Erziehungsberechtigten (Eltern) für die auswärtige Unterbringung eines an Asthma erkrankten Kindes in einem Schulinternat sind außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Aufenthalt aus klimatischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich unabdingbar notwendig ist und der Schulbesuch nur anlässlich dieser Heilbehandlung nebenbei und nachrangig erfolgt.

Zum Nachweis der gesundheitlichen Notwendigkeit sollte vor der auswärtigen Unterbringung ein amtsärztliches Attest eingeholt werden.

Gesetze und Urteile (Quellen)

R 33.4 EStR

H 33.1–33.4 EStH

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