§ 38 AO
Abgabenordnung (AO)
Abgabenordnung (AO)
Bundesrecht
Zweiter Teil – Steuerschuldrecht → Zweiter Abschnitt – Steuerschuldverhältnis
§ 38 AO – Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (1)
(1) Red. Anm.:
weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 38 - Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.